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Förderer

Als gemeinnützige Organisation ist uns ein verantwortungsvoller und nachvollziehbarer Umgang mit allen finanziellen Mitteln besonders wichtig.
Daher legen wir offen, welche Fördermittel wir erhalten und wofür sie eingesetzt werden.

 

 

-> Unsere Fördermittel im Überblick - 2026

 

GKV-Gemeinschaftsförderung (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Pauschalförderung)

 

Krankenkassen (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Projektförderung)

 

Freistaat SachsenIIÖffentliche Förderer

Landesdirektion Sachsen - Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe

Gesamtantrag überregional tätiger Verbände – Projektförderung (Mitfinanziert durch die Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes)

 

Spenden/Sponsoring

 

 
Die Fördermittel ermöglichen uns:
• neue Projekte zu entwickeln und umzusetzen
• bestehende Angebote zu sichern und zu erweitern
• Netzwerke zu pflegen und auszubauen
• soziale, berufliche und kulturelle Interessen aller Gehörlosen Sachsens zu wahren
• die Teilhabe gehörloser Personen zu stärken

 

 

Das Förderprogramm "Wir für Sachsen" der Bürgerstiftung Sachsen unterstützt den/die ehrenamtlichen Projektmitarbeiter.

 

 

  

 

 

 

Förderer

Spenden

Bitte unterstützen Sie die Tätigkeit des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e.V. !

Wir werben deshalb um Ihre Bereitschaft, unsere Tätigkeit finanziell und materiell zu unterstützen.

 

Wir sind gern bereit, uns mit Ihnen über zielgerichtete Spenden für ausgewählte Vorhaben, Tätigkeiten oder Zielgruppen auszutauschen.

 

Zur Überweisung von Spenden nutzen Sie bitte unsere Bankverbindung:

Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN: DE 7685 0205 0000 0360 3800
BIC: BFSWDE33DRE
Kennwort: Spende

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Spenden

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