.

Förderer

Als gemeinnützige Organisation ist uns ein verantwortungsvoller und nachvollziehbarer Umgang mit allen finanziellen Mitteln besonders wichtig.
Daher legen wir offen, welche Fördermittel wir erhalten und wofür sie eingesetzt werden.

 

 

-> Unsere Fördermittel im Überblick - 2026

 

GKV-Gemeinschaftsförderung (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Pauschalförderung)

 

Krankenkassen (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Projektförderung)

 

Freistaat SachsenIIÖffentliche Förderer

Landesdirektion Sachsen - Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe

Gesamtantrag überregional tätiger Verbände – Projektförderung (Mitfinanziert durch die Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes)

 

Spenden/Sponsoring

 

 
Die Fördermittel ermöglichen uns:
• neue Projekte zu entwickeln und umzusetzen
• bestehende Angebote zu sichern und zu erweitern
• Netzwerke zu pflegen und auszubauen
• soziale, berufliche und kulturelle Interessen aller Gehörlosen Sachsens zu wahren
• die Teilhabe gehörloser Personen zu stärken

 

 

Das Förderprogramm "Wir für Sachsen" der Bürgerstiftung Sachsen unterstützt den/die ehrenamtlichen Projektmitarbeiter.

 

 

  

 

 

 



.