Förderer
Als gemeinnützige Organisation ist uns ein verantwortungsvoller und nachvollziehbarer Umgang mit allen finanziellen Mitteln besonders wichtig.
Daher legen wir offen, welche Fördermittel wir erhalten und wofür sie eingesetzt werden.
-> Unsere Fördermittel im Überblick - 2026
GKV-Gemeinschaftsförderung (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Pauschalförderung)
Krankenkassen (Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V - Projektförderung)
Öffentliche Förderer
Landesdirektion Sachsen - Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe
Gesamtantrag überregional tätiger Verbände – Projektförderung (Mitfinanziert durch die Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes)
Spenden/Sponsoring
Die Fördermittel ermöglichen uns:
• neue Projekte zu entwickeln und umzusetzen
• bestehende Angebote zu sichern und zu erweitern
• Netzwerke zu pflegen und auszubauen
• soziale, berufliche und kulturelle Interessen aller Gehörlosen Sachsens zu wahren
• die Teilhabe gehörloser Personen zu stärken
Das Förderprogramm "Wir für Sachsen" der Bürgerstiftung Sachsen unterstützt den/die ehrenamtlichen Projektmitarbeiter.