Änderung zum 01. September 2011
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die kostenfreie
Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
Ab dem 01. September 2011 wird für schwerbehinderte Menschen, die im Besitz
eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)
UND
eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind,
die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Hinweise:
- Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr D-Züge nutzen.
- Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.
Hier die Pressemitteilung der Deutschen Bahn.