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Änderung zum 01. September 2011

Logo DBGemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die kostenfreie

Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.
 

 

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

Ab dem 01. September 2011 wird für schwerbehinderte Menschen, die im Besitz

eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)

UND

eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind,

die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:

Bundesweite  Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge  anderer  EVU)  in  der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
 


Hinweise:
- Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses  sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr D-Züge nutzen.
- Die  Regelungen  zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach   dem  SGB  IX  bzw.  zur  kostenfreien  Platzreservierung  bleiben unverändert bestehen.

 

 

Hier die Pressemitteilung der Deutschen Bahn.



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