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Vermitteln

Die Landesdolmetscherzentrale vermittelt Gebärdensprachdolmetscher in ganz Sachsen.


Der Ablauf der Vermittlung

  1. Der gehörlose oder hörende Kunde schickt eine Dolmetscheranforderung an die Landesdolmetscherzentrale (z.B. Termin bei der Rentenversicherung). Das geht per Fax oder E-Mail.
  2. Die Landesdolmetscherzentrale fragt (Wunsch-)Dolmetscher aus der Nähe des Einsatzortes, ob sie den Termin übernehmen können.
  3. Der Dolmetscher bestätigt den Termin.
  4. Die Landesdolmetscherzentrale schickt ein Fax an den gehörlosen oder hörenden Kunden (Dolmetschereinsatzbestätigung). Darauf stehen der Termin und der Name von dem Dolmetscher.
  5. Der Dolmetscher kommt zum Termin und übersetzt das Gespräch (z.B. bei der Rentenversicherung).

Beispiele für Dolmetschsituationen

  • Ämter / Behörden
  • Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt
  • Beratung
  • Berufsschule
  • Betriebsversammlung
  • Fahrschule
  • Fernseheinblendung
  • Gericht / Polizei
  • Gottesdienst
  • Schule (Elternabend/Elterngespräch)
  • Therapie
  • Vorlesung / Universität
  • Vorstellungsgespräch
  • Notar (Testament / Verträge)


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