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Kostenträger

Wer bezahlt die Dolmetschereinsätze? Und wann müssen gehörlose Menschen selbst bezahlen? Hier ist eine Liste der verschiedenen Kostenträger für die Bereiche:

  • Arbeit und Arbeitsleben
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Polizei und Gericht
  • Privates

Arbeit und Arbeitsleben

  • Kostenträger: Integrationsamt über das Vereinfachte Verwaltungsverfahren (VVV)
    • Teilnahme an Dienst- und Arbeitsberatungen
    • Gespräche mit Personalvertretungen
    • Personalgespräche
    • Betriebsärztliche Untersuchungen
    • Dolmetschen schriftlicher dienstlicher Unterlagen
    • Arbeitsschutzbelehrungen
    • Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen
  • Kostenträger: Integrationsamt direkt
    • Kündigungsverhandlungen
    • Betriebsbesuche der Mitarbeiter/innen des Integrationsamtes
  • Kostenträger: Betriebe
    • Je nach Größe des Betriebes: Betriebsversammlungen
    • Betriebsratsitzungen
    • Schulungen und Versammlungen der Schwerbehindertenvertreter/innen
  • Kostenträger: Agentur für Arbeit / ARGE
    • Gespräche / Beratungen
    • Vorstellungsgespräche
    • Trainings- / Weiterbildungsmaßnahmen / Probebeschäftigung

Gesundheit

  • Kostenträger: Krankenkasse
    • Hausarzt / Facharzt
    • Physiotherapie (am Anfang + am Ende + bei Behandlungswechsel)
    • Ergotherapie (am Anfang + am Ende + bei Behandlungswechsel)
    • Psychotherapie
    • Zahnarzt
    • Gehörlose Eltern mit Kind beim Arzt
    • Gespräche mit der Krankenkasse
    • Begutachtung für eine Pflegestufe
    • Gutachten (hier: Auftraggeber beachten! Auch möglich, dass z.B. Gericht Auftraggeber ist. Dann ist Gericht der Kostenträger)
  • Kostenträger: Krankenhaus
    • Stationäre Behandlungen
    • Stationäre Untersuchungen

Soziales

  • Kostenträger: Jugendamt / Sozialamt / Deutsche Rentenversicherung
    • Gespräche / Beratungen
    • Elternberatung
    • Rentenantrag
    • Kontenklärung
    • Unterhaltsklärung

Polizei und Gericht

  • Kostenträger: Polizei
    • Vernehmungen
    • Zeugenaussagen
    • Anzeige
  • Kostenträger: Gericht
    • Verhandlungen
    • Vernehmungen / Aussagen
    • Gutachten (medizinisch/psychologisch)

Privates

  • Kostenträger: DAFEG e.V.
    • Nur für Mitglieder einer evangelischen Gehörlosengemeinde!
    • Nurfür die Situation: Eine einzelne gehörlose Person nimmt in einer hörenden Gemeinde an einer Veranstaltung teil:
      • Taufe
      • Trauung
      • Beerdigung
      • Konfirmation (Gottesdienst / Elternabend)
  • Kostenträger: Landesdolmetscherzentrale
    • Elternabende / Elterngespräche / Elternrat
    • Rechtsanwalt: nur bei Härtefallanträgen (z.B. ALG II-Empfänger)
    • Schuldnerberatung: nur bei Härtefallanträgen (z.B. ALG II-Empfänger)
  • Kostenträger: Gehörlose Kund/innen
    • Taufe / Hochzeit / Trauerfeier / Beerdigung
    • (Ausnahme: Bedingungen von DAFEG e.V.)
    • Private Anlässe
    • (Jugendweihe, Kommunion, Jubiläum, Geburtstag, Privatberatung)
    • Elternabende / Elterngespräche / Elternrat
    • (nur dann, wenn nicht Mitglied im Gehörlosenverein / ALG II-Empfänger)
    • Versicherungsangelegenheiten
    • (wenn die Versicherung nicht übernimmt)
    • Fahrschule / MPU
    • DRK-Lehrgang
    • Kaufberatung / Kaufverträge (z.B. Hauskauf / Autokauf)
    • Kauf von Konsumgütern
    • Notarvertrag / Testament / Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung
    • Rechtsanwalt
    • VHS-Kurse
    • Private Kurse (z.B. Nordic Walking / Tauchen)

Vereine und Verbände

  • Kostenträger: Gehörlosenvereine / Gehörlosensportvereine / Gehörlosenverbände
    • Vorträge
    • Ausflüge
    • Jubiläen
    • Ehrungen
    • Etc.
  • Kostenträger: Behindertenverbände / Wohlfahrtsverbände
    • Veranstaltungen
    • Sitzungen
    • Etc.


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