Sie sind hier:
www.deaf-sachsen.de
.
Kostenträger
Wer bezahlt die Dolmetschereinsätze? Und wann müssen gehörlose Menschen selbst bezahlen? Hier ist eine Liste der verschiedenen Kostenträger für die Bereiche:
- Arbeit und Arbeitsleben
- Gesundheit
- Soziales
- Polizei und Gericht
- Privates
Arbeit und Arbeitsleben
- Kostenträger: Integrationsamt über das Vereinfachte Verwaltungsverfahren (VVV)
- Teilnahme an Dienst- und Arbeitsberatungen
- Gespräche mit Personalvertretungen
- Personalgespräche
- Betriebsärztliche Untersuchungen
- Dolmetschen schriftlicher dienstlicher Unterlagen
- Arbeitsschutzbelehrungen
- Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen
- Kostenträger: Integrationsamt direkt
- Kündigungsverhandlungen
- Betriebsbesuche der Mitarbeiter/innen des Integrationsamtes
- Kostenträger: Betriebe
- Je nach Größe des Betriebes: Betriebsversammlungen
- Betriebsratsitzungen
- Schulungen und Versammlungen der Schwerbehindertenvertreter/innen
- Kostenträger: Agentur für Arbeit / ARGE
- Gespräche / Beratungen
- Vorstellungsgespräche
- Trainings- / Weiterbildungsmaßnahmen / Probebeschäftigung
Gesundheit
- Kostenträger: Krankenkasse
- Hausarzt / Facharzt
- Physiotherapie (am Anfang + am Ende + bei Behandlungswechsel)
- Ergotherapie (am Anfang + am Ende + bei Behandlungswechsel)
- Psychotherapie
- Zahnarzt
- Gehörlose Eltern mit Kind beim Arzt
- Gespräche mit der Krankenkasse
- Begutachtung für eine Pflegestufe
- Gutachten (hier: Auftraggeber beachten! Auch möglich, dass z.B. Gericht Auftraggeber ist. Dann ist Gericht der Kostenträger)
- Kostenträger: Krankenhaus
- Stationäre Behandlungen
- Stationäre Untersuchungen
Soziales
- Kostenträger: Jugendamt / Sozialamt / Deutsche Rentenversicherung
- Gespräche / Beratungen
- Elternberatung
- Rentenantrag
- Kontenklärung
- Unterhaltsklärung
Polizei und Gericht
- Kostenträger: Polizei
- Vernehmungen
- Zeugenaussagen
- Anzeige
- Kostenträger: Gericht
- Verhandlungen
- Vernehmungen / Aussagen
- Gutachten (medizinisch/psychologisch)
Privates
- Kostenträger: DAFEG e.V.
- Nur für Mitglieder einer evangelischen Gehörlosengemeinde!
- Nurfür die Situation: Eine einzelne gehörlose Person nimmt in einer hörenden Gemeinde an einer Veranstaltung teil:
- Taufe
- Trauung
- Beerdigung
- Konfirmation (Gottesdienst / Elternabend)
- Kostenträger: Landesdolmetscherzentrale
- Elternabende / Elterngespräche / Elternrat
- Rechtsanwalt: nur bei Härtefallanträgen (z.B. ALG II-Empfänger)
- Schuldnerberatung: nur bei Härtefallanträgen (z.B. ALG II-Empfänger)
- Kostenträger: Gehörlose Kund/innen
- Taufe / Hochzeit / Trauerfeier / Beerdigung
- (Ausnahme: Bedingungen von DAFEG e.V.)
- Private Anlässe
- (Jugendweihe, Kommunion, Jubiläum, Geburtstag, Privatberatung)
- Elternabende / Elterngespräche / Elternrat
- (nur dann, wenn nicht Mitglied im Gehörlosenverein / ALG II-Empfänger)
- Versicherungsangelegenheiten
- (wenn die Versicherung nicht übernimmt)
- Fahrschule / MPU
- DRK-Lehrgang
- Kaufberatung / Kaufverträge (z.B. Hauskauf / Autokauf)
- Kauf von Konsumgütern
- Notarvertrag / Testament / Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung
- Rechtsanwalt
- VHS-Kurse
- Private Kurse (z.B. Nordic Walking / Tauchen)
Vereine und Verbände
- Kostenträger: Gehörlosenvereine / Gehörlosensportvereine / Gehörlosenverbände
- Vorträge
- Ausflüge
- Jubiläen
- Ehrungen
- Etc.
- Kostenträger: Behindertenverbände / Wohlfahrtsverbände
- Veranstaltungen
- Sitzungen
- Etc.
.