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SMS-Notruf

Zeichen für Gebärdenvideo


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SMS-Notruf Foto Übergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jan Hentschel (SMI), Jens Langhof (1. Vorsitzender) und

Ingo Berger (damals 2. Vorsitzender)

 

 

 

SMI Notruf-SMS Titelbild 2014Die sächsische Polizei bietet für Menschen mit einer Hörbehinderung einen besonderen Service an. Notfälle können per SMS an die Polizei gemeldet werden. Um Gehörlose über diese Möglichkeit in geeigneter Form infomieren zu können, hat der Landesverband in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Polizei ein Faltblatt entworfen.

 

Wie funktioniert’s?

Wer hörbehindert ist und dringend polizeiliche Hilfe benötigt, weil er oder andere Personen in Not sind, kann eine SMS an seinen Mobilfunkbetreiber senden.

Der Anbieter (Vodafone & T-Mobile) wandelt die SMS in ein Fax um, das dann an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet wird.

 

Wichtig

Der Service ist ausschließlich für Hörbehinderte da und sollte nur in dringenden Notfällen (z. B. bei Gefahren für Leben oder Gesundheit) genutzt werden.

 

Klicken Sie bitte auf die Abbildung um zum Faltblatt zu gelangen.

 

Zur Erläuterung des Faltblattes hat der Landesverband ein Gebärdenvideo gedreht.

Zum Starten einfach anklicken. (Video startet oben rechts)

 

ÄNDERUNG ab Juli 2016:

Der Netzanbieter Telefonica (BASE, O2) hat den Vertrag gekündigt.

Somit gelten nur die Fax-Vorwahlnummer „99" von T-Mobile D1 und Vodafon D2.

Möglichkeiten für Base oder O2-Kunden: auf das Notfall-Fax zurückgreifen, die Notruf-App nutzen, oder den Anbieter wechseln. Das Sächsische Staatsministerium des Inneren arbeitet derzeit an einer Lösung.

 

 

 

 

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