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Gebärdenvideos informieren über die Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung

Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste über die Fördermöglichkeiten und Bedingungen der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen. Auch Ihr Gehörlosenverein kann finanzielle Hilfe bei einer Krankenkasse beantragen. Was genau gefördert wird und was man dabei beachten muss, wird in den Gebärdenvideos und einer Vertextung erklärt.

Das Beste ist: die Videos kommen ohne umständliche Formulierungen und Behördensprache aus. Schnellere und einfachere Informationen erhalten Sie sonst nirgendwo zu diesem Thema. Sollten trotzdem Fragen offen bleiben, dann faxen Sie uns oder schreiben uns eine E-Mail direkt über das Kontaktformular dieser Website. Wir helfen gerne weiter. Die notwendigen Antragsformulare stehen ebenfalls auf dieser Seite für Sie bereit.

Antragsformulare:

BKK-OST (Größe: 47 kB; Downloads bisher: 14747; Letzter Download am: 10.12.2024) (das ist ein Extraformular von der BKK) - Sie können auch das Allgemeine verwenden:

Allgemeiner Antrag (Größe: 50 kB; Downloads bisher: 15173; Letzter Download am: 10.12.2024)

Anlage Projektplan (Größe: 10 kB; Downloads bisher: 15168; Letzter Download am: 10.12.2024)

 

Den folgenden Abschnitten sind Videos zum Thema "Selbsthilfeförderung" zugeordnet. Bitte wählen Sie eins aus. Es startet dann.

 

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Zum Start des Videos klicken Sie das Bild an. Brauchen Sie mehr Hilfe?

 

Doch zunächst möchte ich einmal wissen, was der Begriff "Selbsthilfeförderung“ überhaupt bedeutet.

Die Selbsthilfeförderung ist die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen
und Selbsthilfekontaktstellen. Unterstützt wird die gesundheitliche Vorsorge,also die Erhaltung der Gesundheit und die Vorbeugung vor Krankheiten. Des Weiteren wird die Rehabilitation gefördert, d.h. die Wiedereingliederung von kranken oder behinderten Menschen in das gesellschaftliche Leben.
Die Krankenkassen bezahlen Leistungen in Form von Hilfsmitteln, z.B. DolmetscherInnen, Hörgeräte und Lichtklingeln. Die Förderung der „gesundheitsbezogenen“ Selbsthilfe erfolgt durch die Krankenkassen und richtet sich an Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen.
Selbsthilfe 01 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 01 als ISDN-Variante

Was versteht man genau unter einer Selbsthilfegruppe?

Wir sprechen hier über „gesundheitsbezogene“ Selbsthilfegruppen. Das sind Gruppen von Betroffenen, z.B. von suchtkranken, zuckerkranken oder krebskranken Menschen, die gemeinsam Informationen und Erfahrungen austauschen möchten, z.B. über den Umgang mit einem bestimmten Krankheitsbild oder wie Probleme bewältigt werden können. Das Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität und die Überwindung gesellschaftlicher Ausgrenzung. Auch behinderte Menschen wie z.B. Gehörlose können eine Selbsthilfegruppe gründen. Das wäre dann z.B. ein Gehörlosenverein.
Diese Gruppen helfen bei der Problemlösung bspw. im Bereich des Arbeitslebens und fördern die Lebensqualität der Betroffenen, u.a. durch gute Dolmetscherversorgung und durch eine verbesserte Integration in die Gehörlosengemeinschaft.
Selbsthilfegruppen werden von Menschen geleitet, die selbst betroffen sind, z.B. ein Gehörlosenverein von einem Gehörlosen. Fachleute wie Ärzte, Pfarrer, Therapeuten oder Sozialpädagogen können sich nicht als Gruppenleiter, jedoch durchaus als Referenten und bei Informationsveranstaltungen aktiv beteiligen.
Selbsthilfe 02 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 02 als ISDN-Variante

Wer darf eine Selbsthilfegruppe gründen?

Selbsthilfegruppen kann jeder engagierte Mensch gründen.
Selbsthilfe 03 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 03 als ISDN-Variante

Wie läuft die Gründung einer Selbsthilfegruppe ab?

Eine Selbsthilfegruppe muss ein Gründungstreffen durchführen. Die Öffentlichkeit sollte dann auch von dem Gruppenangebot erfahren. Also muss sich die Selbsthilfegruppe z.B. an die lokale Zeitung oder ein Stadtblatt wenden. Denkbar sind auch öffentliche Aushänge z.B. im Rathaus. Die Selbsthilfegruppe muss sich auch überlegen, wie und wieviel Geld eingenommen
werden kann und wie es verwendet wird. Einnahmen sind z.B.:

  • Mitgliedsbeiträge,
  • Beiträge von Fördermitgliedern,
  • öffentliche Zuwendungen,
  • Zuschüsse von Sozialversicherungen,
  • Spenden,
  • Sponsorengelder.

Informationen und Überlegungen zu Finanzsituation und Mittelverwendung sind wichtig, um eine Förderung beantragen zu können und gute Aussichten auf Erfolg zu haben.
Selbsthilfe 04 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 04 als ISDN-Variante

Wer kann mir bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe helfen?

Zum Beispiel können Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen helfen.
Selbsthilfe 05 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 05 als ISDN-Variante

Was sind Selbsthilfeorganisationen?

In einer Selbsthilfeorganisation schließen sich viele Selbsthilfegruppen zusammen, die ähnliche Inhalte haben, z.B. eine bestimmte Krankheit oder eine Behinderung. In der Regel sind sie eingetragene Vereine, z.B. der Landesverband der Gehörlosen
Sachsen e.V. Die Selbsthilfeorganisation unterstützt die Gruppen bei:

  • Vernetzung,
  • Beratung und Schulungen,
  • Vertretung in Gesundheits- und Sozialpolitik,
  • Informationsvermittlung an Dritte.

Die Selbsthilfeorganisation ist in der Regel auf Landes- oder Bundesebene angesiedelt und verfügt über örtliche Gruppen, die sie unterstützt, da sie in der Regel mehr Mitglieder hat als die Ortsgruppen. Der Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. ist bspw. ein Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen von Gehörlosen.
Selbsthilfe 06 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 06 als ISDN-Variante

Und was sind Selbsthilfekontaktstellen?

Die Selbsthilfekontaktstellen sind wohnortnahe oder regional arbeitende Beratungseinrichtungen, wo meist hauptamtliche Experten arbeiten. Selbsthilfekontaktstellen stellen Angebote zur Anleitung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfegruppen bereit.
Sie unterstützen aktiv bei der Gruppengründung und vermitteln oder bieten z. B. Hilfen in Form von Gruppenräumen, Beratung oder Praxisbegleitung an. Bei der Suche nach Kontaktstellen in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne der Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V.
Selbsthilfe 07 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 07 als ISDN-Variante

Wann wird meine Selbsthilfegruppe gefördert?

Wer Förderungen, also Geld und Unterstützung beantragen möchte, muss einige Grundregeln beachten. Es gibt folgende allgemeine Regeln für die Förderung von Selbsthilfegruppen:

  1. Ziel der Gruppe ist die Vorsorge und Eingliederung von Personen mit Krankheiten und Behinderungen.
  2. Die Gruppe soll schon ein Jahr lang zusammen sein.
  3. Die Gruppengröße muss mindestens 6 Personen betragen.
  4. Die Gruppe muss offen für neue Mitglieder sein.
  5. Die Leitung muss durch Betroffene selbst übernommen werden, also z.B. eine Gehörlosenselbsthilfegruppe von einem Gehörlosen oder eine Gruppe Alkoholkranker von einem Betroffenen selbst.
  6. Es müssen regelmäßige Treffen der Gruppe stattfinden.
  7. Neutrale Finanzierung, alle Zuschüsse werden genau abgerechnet, es darf keinen Gewinn geben.
  8. Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen.
  9. Sitz und Treffpunkt der Gruppe muss in Sachsen sein – in einem Landkreis oder einer Stadt.

Selbsthilfe 08 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 08 als ISDN-Variante

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es überhaupt?

Die Selbsthilfeförderung nach dem Sozialgesetzbuch (§ 20c SGB V) kennt ab 2008 zwei Arten der Förderung:
1. die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, das bedeutet die Förderung durch die Gemeinschaft der Krankenkassen und 2. die krankenkassenindividuelle Förderung, das bedeutet die Förderung durch eine einzelne Krankenkasse.

1. Die Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Gemeinschaft der Krankenkassen beinhaltet Folgendes:

  • Raumkosten, Büroausstattung (z. B. PC, Möbel), Sachkosten (z.B. Porto, Kopien),
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pflege einer Homepage, Mitgliederzeitschrift),
  • Schulungen und Weiterbildungen zur Verwaltung der Gruppen,
  • Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
  • Durchführung von Sitzungen (z.B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen usw.) einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
  • weitere Personalkosten (z.B. Honorar für Fachvortrag) und Sachkosten (z.B. Miete für Räume oder Fahrtkosten).

Die Selbsthilfegruppe kann nur für ihre Aufgaben Zuschüsse bekommen. Anträge, die nur Personalkosten beinhalten, werden abgelehnt.

2. Die individuelle Förderung der Vorhaben und Aktivitäten der Selbsthilfe durch die einzelnen Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt vorrangig als Projektförderung. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die mehr sind als die tägliche Selbsthilfearbeit
und ein bestimmtes Thema beinhalten. Jede Krankenkasse gibt für das nächste Jahr bekannt, welche Themen gefördert werden,
wie die Anträge gestellt werden und wie viele Fördermittel es gibt.
Selbsthilfe 09 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 09 als ISDN-Variante

Wonach richtet sich die Höhe der Förderung und was wird gefördert und was nicht?

Die inhaltliche Ausrichtung und die Höhe der Förderung durch die einzelnen Krankenkassen und Verbände kann sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb sollte man sich immer zuerst bei den einzelnen Krankenkassen über die Fördermöglichkeiten informieren. Der Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. kann gerne helfen und Informationen bereitstellen.
Die Höhe der Förderung wird vor Ort entschieden. Die jeweilige Krankenkasse entscheidet selber über die individuelle Förderung. Wichtig: nicht gefördert werden Ausflüge, Urlaubsreisen, Kinobesuche usw. Die Prüfung der Anträge und die individuelle Entscheidung erfolgt durch die einzelne Krankenkasse.
Selbsthilfe 10 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 10 als ISDN-Variante

Wer genau fördert die Selbsthilfegruppen? Wo bekomme ich die Antragsformulare und wo kann ich dazu Fragen stellen?

Die Förderung erfolgt durch die Krankenkassen, das sind in Sachsen:
AOK Sachsen
BKK Landesverband Ost
Knappschaft Sachsen
IKK Sachsen
VdAK Landesvertretung Sachsen
AEV Arbeiter-Ersatzkassenverband Verband Sachsen e.V.

Alle notwendigen Antragsunterlagen gibt es direkt über diese Krankenkassen – u.a. im Internet. Gerne hilft auch der Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. weiter und sendet Ihnen die Antragsunterlagen per Fax oder E-Mail zu.
Selbsthilfe 11 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 11 als ISDN-Variante

An wen sende ich den ausgefüllten Förderantrag?

Man kann den Antrag an jede der oben genannten Krankenkassen schicken. Diese leitet den Antrag an die jeweils zuständige Krankenkasse weiter. 2008 war es z.B. die AOK Plus. 2009 wird es wieder eine andere Krankenkasse sein. Es bringt also nichts, an alle Kassen einen Antrag zu senden – einer genügt. Förderanträge sind schriftlich zu stellen. Dafür werden am besten die Antragsformulare verwendet.
Selbsthilfe 12 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 12 als ISDN-Variante

Gibt es Fristen?

Die Frist für die Pauschalförderung ist meistens der 31. Dezember. Für die Projektförderung durch die Einzelkasse endet die Frist in der Regel am 31. Januar, aber es kann da Unterschiede geben. Das fragt man am besten immer nach. Nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen soll das Förderverfahren durch die Krankenkassen spätestens drei Monate nach Ende der Antragsfrist abgeschlossen sein. Bei der Projektförderung bedeutet dies also, dass über den Antrag bis spätestens zum 31. März entschieden worden sein muss.
Selbsthilfe 13 als DSL-Variante oder Selbsthilfe 13 als ISDN-Variante

Danke. Ich finde das alles sehr interessant und werde nun einen Antrag stellen. Sie auch? Haben Sie weitere Fragen? Der Landesverband Sachsen e.V. hilft Ihnen sehr gerne weiter!

An diesem Projekt haben viele wie Sigrid Garte, Christane Tienelt, Dagmar Dietze, Stephan Pöhler, Pierre Freyber, Knut Weinmeister, Wolfgang Bachmann und weitere mitgewirkt. Ein Dank des Vorstandes an allen Projektteilnehmern!



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